Unser Familiendienst

Sie haben Kinder? Wir helfen!

Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen ausfallen. Für diesen Fall hat die Krankenkasse die sogenannte Haushaltshilfe und Kinderbetreuung durch einen ambulanten Dienst eingerichtet.

 

Welches sind die Vorraussetzungen?

  •  Im Haushalt lebende Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres
  • Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt diese Altersgrenze nicht
  • Verordnung einer Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 12 SGB V vom Hausarzt, Frauenarzt oder einer Hebamme
  • Bei einer schweren, akuten Erkrankung des Haushaltsführenden
  • Falls die Mutter durch eine Risikoschwangerschaft oder nach derEntbindung zu Hause nicht belastbar ist

 

Was kostet Sie das?

Mit einer so begründeten ärztlichen Verordnung geht der Versicherte zu seiner Krankenkasse.

Diese übernimmt auf Antrag in den genannten Fällen die Haushaltshilfe bis zu 8 Stunden täglich. Da wir Vertragspartner aller Kassen sind, können wir direkt mit den Krankenkassen abrechnen.