Übersicht der allgemein geltenden Preise

Was kostet Sie das und welche Ansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen können Sie geltend machen?

Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, § 36 SGB Xl, Pflegesachleistungen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegestufe 0      keine Leistung
Pflegestufe I         468,00 €
Pflegestufe II     1.144,00 €
Pflegestufe III    1.612,00 €
Härtefall              1.995,00 €

 

Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, § 36 SGB XI Pflegesachleistungen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 0         231,00 €
Pflegestufe I         689,00 €
Pflegestufe II      1.298,00 €
Pflegestufe III     1.612,00 €
Härtefall              1.995,00 €

 

Pflegehilfsmittel und Wohnanpassung zur Unterstützung der häuslichen Pflege, § 40 SGB Xl

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel – monatlich max. 40,00 €

Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z.B. technische Hilfen) max. 4000,00 € je Maßnahme

 

Seit dem 1. Juli 2008 können zusätzlich zu dem vollen Pflegegeld oder den Sachleistungen des Pflegedienstes 50 % der Tages- und Nachtpflegeleistungen beansprucht werden.

Diese 50 % dürfen allerdings nur für die Tages-/Nachtpflege verwendet werden – ansonsten verfallen sie. Die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld mit der Tagespflege ist möglich, hierbei kann die Tagespflege, zu Lasten der anderen Leistungen, bis zum vollen Leistungsanspruch ausgeschöpft werden. Der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination beträgt das 1,5-Fache des Sachleistungsanspruches.